Freitag, 16. Dezember 2011
Qui s'excuse s'accuse!
Der 10. deutsche Bundespräsident hat soeben seine finanziellen Verhältnisse geklärt - mit dem deutschen Volk per Presseerklärung. Weitere Details, Verträge und Grundbuchauszüge gibt es auf Anfrage. So weit so gut.

Aber was genau meint der 10. deutsche Bundespräsident damit, wenn er in der selben Presseerklärung von einer "Zusage" spricht, die er bei Amtsantritt gegeben hat, einer Zusage "meine Pflichten gewissenhaft zu erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann zu üben".

In Artikel 56 des Grundgesetzes firmiert ein solcher Satz als Teil des Amtseids des Bundespräsidenten. Der Begriff "Zusage" taucht da nicht auf. Eine Zusage gibt man etwa einem Freund auf die Urlaubseinladung in dessen Feriendomizil. Auch als Kreditzusage durch eine Bank, die vorbehaltlich der genauen Prüfung der Bonität des Kreditnehmers erfolgt, ist der Begriff Christian Wulff sicherlich vertraut.

Und was genau heißt im folgenden Satz der Presserklärung: "Dieser Anspruch ist mir Verpflichtung." Ja, was ist es denn nun? Ein Eid, eine Zusage, ein Anspruch, ein Verpflichtung? Hatte Christian Wulff seinerzeit den Eindruck, eine Amtszusage abzugeben oder einen Amtsanspruch?

Es ist ein Trauerspiel! Wem, bitte, fallen solche Sätze ein!?

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